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   VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01   

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VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01 (https://dejure.org/2002,19504)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 (https://dejure.org/2002,19504)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 18 K 4098/01 (https://dejure.org/2002,19504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewährung eines Professors in der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu beantworten, wer nach den allgemeinen Kompetenzbestimmungen des Fachhochschulgesetzes innerhalb der Fachhochschule für die - ebenfalls einen Akt wertender Erkenntnis darstellende (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.1990 - 2 C 35.88 -, NVwZ 1991, 117) - Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, zuständig ist.
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Die im Rahmen der Einstellungsentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann als Akt wertender Erkenntnis vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, E 68, 109).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass es im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur vollen Überprüfung der Eignungsbeurteilung berechtigt ist (vgl. BVerwG, Urt. 01.12.1978 - VII C 88.77 -, DVBl. 1979, 424, und Urt. v. 11.02.1999 - 2 C 28.98 -, NVwZ 2000, 329).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Hochschulen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.1985 - 2 C 16.83- , NVwZ 1986, 374; VGH München, Beschl. v. 27.05.1998 - 7 ZE 98.714 -, NVwZ-RR 1999, 119).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass es im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur vollen Überprüfung der Eignungsbeurteilung berechtigt ist (vgl. BVerwG, Urt. 01.12.1978 - VII C 88.77 -, DVBl. 1979, 424, und Urt. v. 11.02.1999 - 2 C 28.98 -, NVwZ 2000, 329).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Zwar dienen die Vorschriften über die Auswahl von Bewerbern um ein öffentliches Amt vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, sie berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen für ihn somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.08.1989 - 1 WB 115.87 -, E 86, 169).
  • VGH Bayern, 27.05.1998 - 7 ZE 98.714
    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Hochschulen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.1985 - 2 C 16.83- , NVwZ 1986, 374; VGH München, Beschl. v. 27.05.1998 - 7 ZE 98.714 -, NVwZ-RR 1999, 119).
  • VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03

    Mangelnde Bewährung eines Professors in der Probezeit

    Die erkennende Kammer hob mit Urteil vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 - den Bescheid der Fachhochschule ... vom 25.08.2000 und den Widerspruchsbescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 12.12.2000 auf.

    43 Bei der für den Ausgangsbescheid zuständigen Fachhochschule ... hat der hochschulintern zuständige Senat über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. über die Verlängerung seiner Probezeit entschieden (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -).

    Die auf mangelnde Bewährung in der Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07

    Antrag auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Professor

    Die auf mangelnde Bewährung in einer Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der erkennenden Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 27.03.2007 - 18 K 2223/07

    Fehlerhafte Annahme der mangelnden Bewährung mangels eigenständiger

    Die auf mangelnde Bewährung in einer Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der beschließenden Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 15.03.2006 - 18 K 338/06
    Die auf mangelnde Bewährung in der Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der Kammer v. 05.07.2002 -18 K 4098/01 -, m.w.N.).
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